Bei Verkauf eines begünstigten Kraftfahrzeuges (z.B. Fahrschulkraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) an einen Menschen mit
Behinderung, durch einen Unternehmer, welcher kein Fahrzeughändler ist und somit keine Sperren über FinanzOnline setzen
kann, kann die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe grundsätzlich in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen ist
die Auswahl "Sonstiger Grund" beim Antrag auf Freigabe einer Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) in der Genehmigungsdatenbank
zu treffen. Das Feld "Sonstiger Grund Text" ist wie folgt auszufüllen: "Verkauf eines begünstigten Kraftfahrzeuges (im Konkreten:
Fahrschulkraftfahrzeug, Taxi, Mietwagen, etc.) an einen Menschen mit Behinderung (kein Fahrzeughändler).