**) Nur erforderlich, wenn im Bezug oder Versand von Wein oder Schaumwein unter Steueraussetzung Einzelsendungen von mehr als 999 Liter je Lieferung erwartet werden
Eine Erklärung über die voraussichtlich innerhalb eines Kalendermonates gesamt weggebrachte Menge sowie über die Berechnung der Sicherheit ist beizulegen.