**) Nur erforderlich, wenn im Bezug oder Versand von Wein oder Schaumwein unter Steueraussetzung Einzelsendungen von mehr als 999 Liter je Lieferung erwartet werden
Eine Erklärung über die voraussichtlichen Bezugsmengen innerhalb eines Kalendermonats (zertifizierter Empfänger) bzw. die voraussichtlichen Bezugsmengen im Einzelfall (zertifizierter Empfänger im Einzelfall) sowie über die Berechnung der Sicherheit ist beizulegen.