(Bei Kleinerzeugern ohne Vorjahresproduktion (Neugründungen) ist für das erste Produktionsjahr die Produktionsmenge zu schätzen)
Anzahl der erforderlichen amtlich beglaubigten Abschriften der beantragten Kleinerzeuger-Bescheinigung (Gebührenpflicht für amtliche Abschriften 21 Euro je Bogen)