(Bei Kleinerzeugern ohne Vorjahresproduktion (Neugründungen) ist für das erste Produktionsjahr die Produktionsmenge zu schätzen)
Anzahl der erforderlichen amtlich beglaubigten Abschriften der beantragten Kleinerzeuger-Bescheinigung (Gebührenpflicht für amtliche Abschriften € 14,30 je Bogen)