Auf Antrag desjenigen, der die Biersteuer nachweislich im Steuergebiet entrichtet hat, wird die Steuerdifferenz
erstattet. Der Antrag auf Erstattung ist nur für volle Kalenderjahre zulässig und ist bei sonstigem Verlust des
Anspruches bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Steuerschuld entstanden ist,
zu stellen.
Kleine unabhängige Brauereien sind Herstellungsbetriebe, die rechtlich und wirtschaftlich von anderen
Herstellungsbetrieben (HB) unabhängig sind, Betriebsräume benutzen, die räumlich von anderen HB getrennt sind
und Bier nicht unter Lizenz brauen. Beträgt die Lizenzherstellung jedoch weniger als die Hälfte der Gesamtjahreserzeugung und wurde dieses Bier zum Steuersatz in voller Höhe versteuert, ist das Brauen unter Lizenz für die
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes unschädlich (§ 3 Abs. 5 BierStG 2022).
Die 4 Sätze zur Ermäßigung der Biersteuer:
• Gesamtjahreserzeugung weniger als |
12.500 hl: |
auf 60 % |
• Gesamtjahreserzeugung weniger als |
25.000 hl: |
auf 70 % |
• Gesamtjahreserzeugung weniger als |
37.500 hl: |
auf 80 % |
• Gesamtjahreserzeugung höchstens |
50.000 hl: |
auf 90 % |